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Verkaufs und
Lieferbedingungen von Andreas Mohrbacher
1.0
Anwendungsbereich:
.1.1 Für sämtliche Geschäfte zwischen uns und unserem Kunden
gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen
ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden,
selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Kunden die Lieferung ausführen.
1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten nicht für
Verträge mit Verbrauchern. Dies gilt nicht für den
Eigentumsvorbehalt nach Tz. 5.0 dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Der Eigentumsvorbehalt wird auch mit
Verbrauchern vereinbart.
2.0 Vertragsabschluss, Pflichtenprogramm,
Beschaffenheitsbestimmung:
2.1 Unsere Auftragsbestätigung an den Kunden enthält unsere
Lieferverpflichtung und bestimmt die Beschaffenheit der zu
liefernden Vertragsprodukte unter Einbezug der technischen Daten
für das jeweilige Kalenderjahr und die jeweilige Artikelnummer,
die unsere Standardprodukte jeweils darstellen und das
Pflichtenprogramm und die Beschaffenheit beschreiben. Für nach
Kundenvorgaben kundenspezifisch hergestellte Produkte und
Systeme gilt, soweit diese von der Darstellung in unseren
Unterlagen abweichen, ausschließlich der Inhalt der
Auftragsbestätigung. Fehlt unserem Kunden die Unterlagen, so
wird diese jeweils für das entsprechende Kalenderjahr auf
Anforderung des Kunden geliefert.
2.2 Als Beschaffenheit der zu liefernden Vertragsprodukte gilt
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung in unserer
Auftragsbestätigung unter Einbeziehung der technischen Daten
unserer Unterlagen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung durch uns, unsere Erfüllungsgehilfen und
Handelsvertreter oder des Herstellers stellen daneben keine
vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Vertragsprodukte dar.
3.0 Preise und Zahlungsbedingungen:
3.1 Unsere Preise für unsere Produkte ergeben sich aus unseren
Unterlagen oder in unserem Shop www.Regenwasser24.de für das
jeweils betreffende Kalenderjahr. Es obliegt dem Kunden, weitere
Unterlagen bei uns anzufordern, wenn er über diese nicht
verfügt. In den jeweils für unsere Standardprodukte genannten
Preise ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bei Inlandslieferungen
enthalten. Die Berechnung der Mehrwertsteuer für Auslandskunden
(Europa) entfällt, wenn uns die USt-Id-Nr benannt ist bzw. der
Ausfuhrnachweis durch den Kunden erbracht wird.
3.2 Unsere Preise gelten ab Werk. Bei Zulieferung durch uns
werden die Frachtkosten zusätzlich dem Kunden berechnet.
Die Frachtkosten sind in unseren Unterlagen angegeben.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, falls in der
Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart, nach Aushändigung
oder Übersendung einer Rechnung, diesen Preis direkt zu zahlen.
Nach Ablauf von 2 Tagen kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
3.4 Dadurch, dass ein Kunde Rechnungsstellung an seinen
Endabnehmer verlangt, wird er von der eigenen oder
gesamtschuldnerischen Haftung für die Bezahlung der an den
Endabnehmer ausgestellten Rechnung nicht befreit. Er hat die
Zahlungsfähigkeit seines Kunden selbst zu prüfen.
3.5 Gegen unsere Forderungen kann unser Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Aufrechnung
und Zurückhaltung mit bestrittenen Forderungen ist zwischen uns
und dem Kunden ausgeschlossen.
4.0 Lieferfristen und Termine, Gefahrübergang:
4.1 Lieferfristen und Termine bestimmen sich nach der jeweiligen
schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Einhaltung von
Lieferfristen setzt Einigung über alle kaufmännischen und
technischen Fragen und den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom
Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen behördlichen
Genehmigungen und Bescheinigungen, Genehmigung der
Einbauzeichnungen usw., insbesondere von Plänen sowie die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich
die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die
Verzögerung zu vertreten haben.
4.2 Betriebsstörungen, Verzögerungen bei unseren Zulieferern,
Lieferbehinderung von Roh- und Hilfsstoffen durch behördliche
Maßnahmen, Embargos, Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder
Elementarschäden bei uns oder unseren Zulieferern u.ä.
unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse
entbinden uns von der Erfüllung unserer vertraglichen
Verpflichtung, solange diese Ereignisse anhalten. Lieferfristen
und Termine verlängern sich um die Zeitspanne der Ereignisse.
Der Kunde ist in diesen Fällen insbesondere nicht berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
4.3 Wir vereinbaren, wenn abweichendes in der
Auftragsbestätigung nicht geregelt ist, „EXW" Incoterms 2000 (ab
Werk).
4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Vertragsprodukte geht mit der Übergabe auf
den Kunden über, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an
den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. Deckt der Kunde
eine Transportversicherung ein, ist er verpflichtet, uns schon
jetzt alle Entschädigungsansprüche abzutreten soweit sich diese
auf die vom Kunden übernommene Sach- und Preisgefahr beziehen.
Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Kommt der Kunde mit der
Annahme in Verzug, steht dies der Übergabe gleich.
5.0 Eigentumsvorbehalt:
5.1 Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte,
die uns zustehen, den realisierbaren Wert aller gesichteten
Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Verlangen
des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte
freigeben; die Auswahl der freizugebenden Sicherungsrechte
obliegt uns.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet während der Zeit des
Eigentumsvorbehalts, die Liefergegenstände pfleglich zu
behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, die
Liefergegenstände während der Zeit des Eigentumsvorbehalts gegen
Feuer-, Wasser- und sonstige Schaden zu versichern. Der Kunde
ist verpflichtet, den Versicherer zu benennen und tritt uns
schon jetzt etwaige Leistungen des Versicherers ab. Wir nehmen
die Abtretung hiermit an.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf
die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige
Beschäftigungen oder die Zerstörung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Liefergegenstände sowie den
eigenen Wohnsitz- oder Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde
unverzüglich anzuzeigen.
5.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung
einer Pflicht nach Tz 5.2 und Tz 5.3 dieser Bestimmung vom
Vertrag zurückzutreten und die Liefergegenstände
herauszuverlangen.
5.5 Der Kunde ist berechtigt die Liefergegenstände im
ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab,
die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der
Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderungen
ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist dem Kunden nicht
erlaubt.
5.6 Die Be- und Verarbeitung der Liefergegenstände durch den
Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt
eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so
erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis
zum Wert der von uns gelieferten Gegenstände zu den sonstigen
verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die
Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt sind.
6.0 Mängelhaftung:
6.1. Die Liefergegenstände sind unverzüglich gem. § 377 HGB vom
Kunden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden
unverzüglich schriftlich unter Angabe der Auftrags- und
Lieferscheinnummer geltend zu machen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Mängelanspruches ausgeschlossen. Eine
Rügefrist von drei Arbeitstagen gilt als rechtzeitig. Den Kunden
trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge. Vorstehende Regelungen gelten auch für Zuviel-
und Zuwenig- Lieferungen sowie für etwaige Falschlieferungen.
6.2 Für Mängel und Liefergegenstände leisten wir zunächst nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3 Der Kunde ist bei fehlgeschlagener Nacherfüllung berechtigt,
vom Vertag zurückzutreten und Ersatz des Schadens statt der
Erfüllung zu verlangen, sofern die Pflichtverletzung nicht
unerheblich war. Das Minderungsrecht des Käufers bleibt
unberührt.
6.4 Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Ablieferung der
Liefergegenstände. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §
438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs.
1 (Rückgriffsanspruch) und
§ 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt
sowie in Fällen uns zurechenbarer Körper-
und Gesundheitsschäden, bei Verlust des Lebens des Kunden oder
bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden durch uns
und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Bei Verträgen,
in die Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB/B) insgesamt einbezogen worden ist, gelten die Fristen der
§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht.
6.5 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei natürlicher
Abnutzung oder Schaden die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und Verwendung,
übermäßiger Beanspruchung, fehlerhafter Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, ungeeigneter
Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds
oder die aufgrund chemischer, elektrochemischer oder
elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind und die wir nicht zu vertreten haben. Werden
vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und
die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Sofern der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung erhält, sind
wir lediglich zu Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung
verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegen steht.
6.6 Bei Export unserer Produkte durch unseren Kunden in
Drittländer, auch bei Weiterverarbeitung durch den Kunden,
haften wir nicht für die Exportfähigkeit unserer Produkte und
die staatliche Genehmigungsfreiheit und Einfuhrfreiheit in die
Exportländer unseres Kunden.
6.7 Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Tz 7.0
(Haftbeschränkung für Schadenersatzansprüche). Weitergehende
oder andere als die in dieser Tz 6.0 geregelten Ansprüche des
Kunden gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines
Mangels sind ausgeschlossen.
7.0 Haftungsbeschränkung für Schadensersatzansprüche:
7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
unsere Haftung auf den nach der Art der Liefergegenstände
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher
Vertragspflichten haften wir nicht.
7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach 24 Monaten ab Ablieferung der Liefergegenstände.
Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist,
sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8.0 Nichtabnahme:
8.1 Wird der Liefergegenstand vom Kunden nicht oder nur
teilweise abgenommen oder tritt er vom Vertrag
zurück, so ist er verpflichtet an uns 20 % der jeweiligen
Auftragssumme als Schadenersatz zu bezahlen. Wir erklären, dass
ein pauschalierter Schadenersatz ca. 20 % des Kaufpreises
umfasst. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens
uns gegeüber frei.
8.2 Für Sonderanfertigungen gilt die Pauschalisierung der Tz.
8.1. Nicht. Der Kunde bleibt bei Sonderanfertigungen zur Zahlung
des vollen Kaufpreises verpflichtet. Um eine Sonderanfertigung
handelt es
sich, wenn das hergestellte Erzeugnis von den Maßen und Daten in
unserer Broschüre „Technische Daten und Preise" abweicht bzw. in
dieser nicht enthalten ist.
9.0 Kundenobliegenheit:
9.1 Eine Zulieferung durch uns mit unseren Fahrzeugen an die
Baustelle des Kunden bedarf zur wirksamen Vereinbarung der
schriftlichen Bestätigung durch unsere Auftragsbestätigung.
9.2 Es ist Obliegenheit des Kunden, die Zufahrt zu seiner
Baustelle durch eine befestigte, für voll beladene Lastzüge
verkehrssichere Fahrbahn vorzuhalten. Fehlt diese, so
verpflichtet sich unser Kunde, uns zu
informieren und geeignete Transportmittel unserer Produkte von
einer der Kundenbaustelle möglichst nahen befestigten
Abladestelle zur Übernahme und zum Transport bis zur Baustelle
bereitzustellen.
9.3 Schachtwerke einschließlich Betonbehälter, Kläranlagen,
Abscheider, Regenwasserspeicher werden, wenn dies in der
Auftragsbestätigung vereinbart ist, von uns an Ort und Stelle in
der jeweiligen Baugrube eingesetzt.
Es obliegt dem Kunden, die Baugrube so vorzuhalten, dass der
ordnungsgemäße Ein- und Verbau möglich ist.
9.4 Bei Selbstabholung unserer Produkte durch den Kunden
und/oder bei Eigeneinbau des Kunden trägt der Kunden das Ein-
und Verbaurisiko.
9.5 Wir übernehmen bei Abholung unserer Produkte durch unseren
Kunden oder durch den vom Kunden beauftragten Frachtführer keine
Pflichten der Ladungs- und Beförderungssicherung auf dem
Transportfahrzeug. Eine Kontrolle der Sicherung durch uns
entfällt. Bei der Beauftragung eines Frachtführers wird der
Kunde diesen ausdrücklich zur Erfüllung der Ladungssicherung und
Beförderungssicherung der Produkte auf dem Fahrzeug
verpflichten.
10.0 Garantieerklärungen:
10.1 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Die Abgabe einer Garantieerklärung bedarf gesonderter,
getrennter Schriftform außerhalb der Auftragsbestätigung.
10.2 Eine Garantieerklärung kommt wirksam nur zustande, wenn sie
durch einen einzelvertretungsberechtigten oder einen
gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer mit einem anderen
Geschäftsführer oder Prokuristen eigenhändig unterzeichnet ist.
10.3 Beschaffenheitsbestimmungen und Leistungsbeschreibungen
enthalten keine Garantieerklärungen. Die Annahme
stillschweigender Garantien wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.4 Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
11.0 Datenschutz:
Wir sind berechtigt, Kundendaten, die wir aus der
Geschäftsbeziehung von unserem Kunden erhalten haben, soweit der
Kunde über diese selbst verfügen kann, zu verwahren, zu
verarbeiten und geschäftlich weiter zu verwenden. Der Schutz
Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten sowie
die Sicherheit aller Geschäftsdaten ist uns ein wichtiges
Anliegen, das wir in unseren Geschäftsprozessen berücksichtigen.
12.0 Widerrufsrecht:
12.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt
dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
12.2 Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
oder wenn Sie mit einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt
des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
12.3 Andernfalls ist die Rücksendung für sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
12.4 Vor einer Rücksendung müssen Sie unsere Verkaufsabteilung
über den Grund der Rücksendung informieren. Nicht ausreichend
frankierte Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen
und gehen zurück an den Absender.
12,5 Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts übersenden wir
Ihnen gerne kostenlos einen Rücksendeschein, mit welchem Sie die
Ware ohne eigene Vornahme einer Zahlung von Rücksendungskosten
an uns zurücksenden können. Sofern Sie bei Ausübung des
Widerrufsrechts die Ware ohne Verwendung eines Rücksendescheins
an uns zurücksenden, werden wir Ihnen die Kosten der Rücksendung
gegen Nachweis der entsprechenden Versendungskosten erstatten.
12.6 Haben Sie die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, so
stellen wir einen Betrag in Höhe von € 6,00 in Rechnung, wenn
die Rücksendung der Ware durch Verwendung eines Rücksendescheins
oder Abholung der Ware erfolgt.
12.7 Das Angebot zur Übersendung eines Rücksendescheins dient
der erleichterten Rückabwicklung im Falle des Widerrufs. Die
Anforderung und/oder Verwendung eines Rücksendescheins ist aber
keine Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrechts, und unser
Angebot zur Übersendung eines Rücksendescheins schränkt Ihre
gesetzlichen Rechte in keiner Weise ein.
12.8 Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von
beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
12.9 Widerrufsrecht für Kunden, die im Fernabsatz (Internet,
E-Mail, Fax) bestellt haben:
12.10 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem
Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,
E-Mail) oder –wenn Ihnen die Ware vor Fristablauf überlassen
wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht
vor Eingang der Ware bei Ihnen und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB in
Verbindung mit §1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV, sowie unserer
Pflichten gemäß §312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit §3
BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
Rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der
Widerruf Ist zu richten an: Andreas Mohrbacher, Am Brenkelberg
2, D-66901 Schönenberg-Kübelberg, Fax: 03222 -321 6525, Email:
Andreas.Mohrbacher@t-online.de.
Die Ware kann nach Absprache auch persönlich zurückgegeben
werden.
12.11 Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurück zu gewären und ggf. gezogene
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt
dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr
Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung erbracht
haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen können bei Ihnen abgeholt
werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie
innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung
erfüllen.
13.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
13.1 Ist unser Kunde Unternehmer oder eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, so vereinbaren wir den Erfüllungsort für die
Liefer- und Zahlungsverpflichtungen
an unserem Firmensitz Schönenberg-Kübelberg.
13.2 Der Gerichtsstand ist bei den für Schönenberg-Kübelberg
örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten
vereinbart.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
14.0 Datenschutz
14.1 Die Vertragsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) können
genutzt werden, um bei Kreditgeschäften bei einer „Auskunftei"
eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt
entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
15.0 Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleiben die
übrigen Bestimmungen wirksam bestehen. Die Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen unserer Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen haben nicht die Gesamtnichtigkeit oder
Unwirksamkeit der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
zur Folge.
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